AGB

§ 1 Allgemein

  1. Die gesamten gegenwärtigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Horizont GmbH sowie sonstiger Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Horizont GmbH und deren Kunden erfolgen ausschließlich auf Grund dieser nachfolgenden Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die Horizont GmbH ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hätte.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeit als Trainer bei „offenen Seminaren“ als auch bei „Inhouse-Seminaren“ sowie für Leistungen im Rahmen der Beratung und des Coachings soweit nicht speziellere Regelungen in den „Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ Anwendung finden. 

§ 2 Vertragsabschluss:

  1. Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn sich der Kunde zu offenen Seminaren schriftlich per Brief, Telefax oder Email anmeldet und die Buchung durch die Horizont GmbH schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung). Offene Seminare sind solche, die in unserem Internet-Katalog, Newsletter oder in Anzeigen und Flyer öffentlich angeboten werden. Mit der Buchungsbestätigung wird gleichzeitig eine Rechnung verschickt, die bis zum Beginn des Seminars zu bezahlen ist. Die Horizont GmbH behält sich eine freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Eine Nichtannahme oder eine Überbuchung eines Seminars teilt die Horizont GmbH schriftlich dem Kunden mit.
  2. Angebote zu Inhouse-Seminaren werden von der Horizont GmbH schriftlich erstellt und behalten für 1 Monat Ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine schriftliche Annahmeerklärung des Angebots durch den Kunden innerhalb der Gültigkeitsfrist. 
  3. Alle anderslautenden Vereinbarungen, die zwischen der Horizont GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Verträge werden nur mit Kunden ab 18 Jahren (vollgeschäftsfähig) geschlossen. 
  4. Eine Übertragung der Teilnahme an den Seminaren auf Dritte ist jederzeit bis zum Seminarbeginn möglich. Bei Nichtteilnahme oder Stornierung siehe unter § 6.

§ 3 Leistung – Änderung der Leistung

  1. Grundsätzlich wird der Leistungsumfang gemäß dem zugrundeliegenden und angenommen Vertragsangebot bestimmt. Jede Partei kann schriftlich eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen.
  2. Während des Seminars können einzelne Schwerpunkte durch die Mehrheit der Teilnehmer intensiviert werden und so der zeitliche Ablauf des Seminars sich verändern. 
  3. Die Horizont Gmbh erbringt die Leistungen durch einen passend qualifizierten Trainer, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter gemäß dem Vertragsangebot. Die Horizont GmbH behält sich vor, in dringenden Fällen und/oder bei unvorhergesehenen Ausfällen einen gleichqualifizierten Ersatztrainer einzusetzen. 
  4. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit mit dem Kunden bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrags, es sei denn, dass er zur Durchsetzung eigener Ansprüche zur Weitergabe gezwungen ist.

§ 4 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten. Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, soweit nicht ausdrücklich z.B. bei Inhouse-Seminaren ein Nettobetrag ausgewiesen ist.
  2. Sofern im Angebot, Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils beschriebenen Leistungen; Abweichungen von Veranstaltungsort und auch Zeitplan sind möglich. Hierüber wird die Horizont GmbH im Vorfeld rechtzeitig informieren. 
  3. Die angegebenen Preise in Katalogen und Prospekten etc. betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlagen; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. 
  4. Hotelkosten bzw. Kosten Dritter (z.B. Verpflegung etc.) sind vom Kunden direkt beim Dritten zu bezahlen. Diese Preise können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Die Horizont GmbH wird umgehend nach Bekanntwerden einer derartigen Änderung den Kunden darüber informieren.

§ 5 Widerrufsrecht bei offenen Seminaren bis zu 2 Wochen bei Buchungen im Internet
Widerrufsbelehrung:

  1. Widerruf: Sie können Ihrer Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen, soweit Sie nicht Vollkaufmann sind. Die Frist beginnt frühestens mit Absendung der Anmeldung und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  2. Der Widerruf ist zu richten an:
    Firma Horizont GmbH
    Herrn Dr. Matthias Goetzke
    Forststraße 17a
    83093 Bad Endorf
    Oder Telefax: 08053-796999
    Oder Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
  3. Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggfs. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung, für die Horizont GmbH mit deren Eingang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Stornierung und Seminarannullierung

  1. Stornierungen von offenen Seminaren müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bei Nichtteilnahme berechnen wir 100% der Seminargebühr.
  2. Inhouse-Seminare sowie schriftlich bestätigte Termine für Beratungen, Seminare und Vorträge können bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor vereinbartem Termin werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber/Kunden in Rechnung gestellt. Coachings können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden und ein Ersatztermin vereinbart werden. Wird kein Ersatztermin vereinbart, werden 100% der Coaching-Gebühren in Rechnung gestellt. 
  3. Eventuell entstehende Kosten für Fremdleistungen wie z.B. Hotelreservierungen, Materialkosten, Catering, Reisekosten des Trainers etc. werden voll vom Kunden übernommen. 
  4. Seminarannullierungen: Die Horizont GmbH behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tagen vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. 
  5. Bei Annullierung wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Arbeitsausfallkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten besteht nicht. Ebenso wenig wird für mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gehaftet.

§ 7 Haftung

  1. Das vertraglich durchgeführte Seminar wird nach dem derzeitigen, aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
  2. Die Horizont GmbH haftet für Schäden die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden. 
  3. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Horizont GmbH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Horizont GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. 
  4. Die Horizont GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Pflichtverletzungen, die durch unabhängige Dritte (z.B. Hotelpersonal, etc) verursacht wurden.

§ 8 Geld-zurück-Garantie bei offenen Seminaren
Sind Sie am ersten Seminartag mittags der Meinung, dass Sie keinen Gegenwert für Ihr Geld bekommen haben, können Sie sich bis 14.00 Uhr bei einem Trainer der Horizont GmbH abmelden und erhalten dann den kompletten Seminarpreis zurück. Hotelkosten bzw. Kosten Dritter werden nicht erstattet bzw. sind mit dem jeweiligen Anbieter abzurechnen.

§ 9 Urheberrecht
Mit Vertragsschluss verpflichten sich die Parteien zur Beachtung der Urheberrechte. Seminarbegleitende Unterlagen und/oder Arbeitsmappen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht elektronisch oder fotomechanisch vervielfältigt werden, es sei denn dass der Urheber ausdrücklich schriftlich einer derartigen Vervielfältigung zugestimmt hat. Die erhaltenen Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.

§ 10 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar und fällig. Zahlungen sind grundsätzlich für den Empfänger kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.
  2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Horizont GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls der Horizont GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Horizont GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. 
  3. Die Horizont GmbH behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. 
  4. Die Horizont GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; über die Art der erfolgten Verrechnung wird der Kunde informiert werden. Bei bereits entstandenen Kosten und Zinsen ist die Horizont GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Horizont GmbH unstreitig gestellt sind. Desweiteren ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Datenschutz und Werbesperre

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Rechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass er die Möglichkeit hat, mit dem jeweiligen Anmeldeformular sein Einverständnis zu Werbezusendungen (z.B. Newsletter und Flyer) ganz, teilweise oder gar nicht zu erklären. Darüber hinaus besteht für ihn jederzeit die Möglichkeit durch Anruf, Brief, Telefax oder Email dieser Einwilligung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt und er erhält keine Werbung mehr.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. 
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Rosenheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Horizont GmbH einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten Lücken bestehen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich eine gültige Regelung zu finden, die der ursprünglichen am nächsten kommt.

 

Bad Endorf, den 11.03.2011

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